Tätigkeitsschwerpunkte

Opferrechte im Strafverfahren

Opferrechte im Strafverfahren

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, werden Sie voraussichtlich Zeuge in dem sich anschließenden Strafverfahren sein müssen.

Darüber hinaus haben Sie als Opfer bestimmte Rechte und Pflichten: dazu gehören u.a.

Informationsrechte (z.B. über den Verfahrensablauf, über das Ermittlungsergebnis), Nebenklageberechtigung  und Schadensersatzansprüche (als aktive Beteiligung im Strafverfahren). Ich werde Sie bei der Ausübung dieser Rechte und Pflichten unterstützen.

Familienrecht

Ich vertrete Opfer vor dem Familiengericht
Ich vertrete Opfer vor dem Familiengericht

Ich vertrete Opfer vor dem Familiengericht, wenn sie z.B.  Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz benötigen.

Manchmal treten nach einer Straftat Folgeprobleme im Zusammenhang mit Sorgerecht oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder auf. Auch hierbei kann ich Sie unterstützen.

Zeugenbeistandschaft

Zeugenbeistandschaft

Wenn Sie  Zeuge im Strafverfahren sind,  kann es vorkommen, dass vor der eignen Zeugenaussage juristischer Rat eingeholt werden muss, z.B. im Hinblick auf ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht. Manchmal wünscht man sich auch eine anwaltliche Begleitung zur Zeugenaussage vor den Behörden. Ich biete Ihnen eine entsprechende Beratung und Begleitung an.

Schadenswiedergutmachung

Schadenswiedergutmachung

Gelegentlich haben Straftäter das Interesse, den durch ihre Straftat verursachten Schaden beim Opfer wiedergutzumachen. Um diesen Vorgang gerecht abzuwickeln, benötigen Opfer anwaltliche Begleitung.

Wenn allerdings keine freiwilligen Zahlungen erfolgen, wird es meistens sinnvoll sein, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einzuklagen. Das übernehme ich gerne für Sie.